FWG – Dieter Buxmann wird Ehrenvorsitzender
Die Freie Wählergemeinschaft Groß-Bieberau (FWG) hat Dieter Buxmann zum Ehrenvorsitzenden ernannt, nachdem die Jahreshauptversammlung dies am 15. November 2018 beschlossen hatte.
Dieter Buxmann, 69 Jahre, ist Gründungsmitglied der FWG, also seit Herbst 2005 dabei und hat seitdem in der Bieberauer Kommunalpolitik mitgewirkt. Im Sommer 2011 hat er das Amt des 1. Vorsitzenden von Ekkehard Gaydoul übernommen und von da an die Geschicke der FWG maßgeblich mitgestaltet. Diese Ämterteilung war notwendig, nachdem das vielfältige Aufgabenspektrum nicht mehr ehrenamtlich in Personalunion zu bewältigen war.
Im Vorlauf zu den Kommunalwahlen 2006, 2011 und 2016 konnte Dieter Buxmann seine reichhaltige Lebens- und Berufserfahrung bei der Gestaltung von Wahlkämpfen und ab 2011 zur Führung der Wählergruppe einbringen. Diese Qualitäten durfte er seit der Kommunalwahl 2016 auch direkt im politischen Umfeld der Stadt Groß-Bieberau anwenden, als er zum 1. Stadtrat von der FWG vorgeschlagen und vom Parlament einstimmig gewählt wurde. Als direkter Vertreter des Bürgermeisters bewies er Führungsqualität und Verhandlungsgeschick. Der Abschluss des neuen Pachtvertrages mit der MHI fällt z.B. in diese Zeit.
Seine Amtszeit währte allerdings vergleichsweise kurz, da er Anfang 2017 von einer stetig fortschreitenden Krankheit heimgesucht wurde, die ihm eine weitere Tätigkeit verwehrte. Er stellte sein Amt daher im Spätsommer 2017 zur Verfügung und Gisela Heckmann (FWG) übernahm die Tätigkeit. Auch den Vorsitz der FWG musste er aus demselben Grund niederlegen.
Eine Delegation der FWG stattete Dieter Buxmann und seiner Familie zwischen den Jahren einen Besuch ab, um ihm die Urkunde zum Ehrenvorsitzenden zusammen mit einer Glasstele zu überreichen.
Im Bild (von links) der 1. Vorsitzenden der FWG, Stephan Tobler, der Ehrenvorsitzende Dieter Buxmann und der Fraktionsvorsitzende Ekkehard Gaydoul.
In seiner kurzen Dankesrede sicherte der so Geehrte den anwesenden FWG-lern auch künftig seine Unterstützung zu, soweit ihm dies möglich sei.
Ihr FWG Vorstand