DIE MITGLIEDER DER FWG IM MAGISTRAT DER STADT GROSS-BIEBERAU
In der Hessischen Gemeindeordnung wird in § 9 Abs. 2 HGO ausdrücklich geregelt, dass der Gemeindevorstand in Städten als Magistrat bezeichnet wird. Der Magistrat der Stadt Groß-Bieberau besteht aus der Bürgermeisterin sowie ehrenamtlichen Stadträten und bildet die Spitze der Verwaltung. Nachfolgend finden Sie die Vertreter der Freien Wählergemeinschaft (FWG) im Magistrat.