Kommunalwahl

Bei den anstehenden Kommunalwahlen in Groß-Bieberau wird nach den Grundsätzen einer mit Elementen der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt - auch als "Kumulieren und Panaschieren" bekannt.

Was ist das Prinzip und wie viele Stimmen kann ich vergeben?

Jede Wählerin und jeder Wähler kann insgesamt so viele Stimmen vergeben, wie Sitze in Stadtverordnetenversammlung zu vergeben sind. In Groß-Bieberau sind dies 23.

Die Stimmen dürfen hierbei einzeln oder gehäuft (Kumulieren) an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden. Diese können auch aus verschiedenen Wahlvorschlägen (auch "Listen" genannt) stammen. Dieses Vorgehen nennt man Panaschieren. Möglich ist es auch, Wahlvorschläge unverändert anzunehmen, einzelne Bewerberinnen und Bewerber aus einem Wahlvorschlag zu streichen oder die verschiedenen Stimmenabgabemöglichkeiten zu kombinieren.

Wie sieht der Stimmzettel aus?

Der Stimmzettel enthält zu jedem Wahlvorschlag (Liste) den Namen und die Kurzbezeichnung der Partei oder Wählergruppe und die dazugehörige Listennummer. Darüber hinaus werden für jede Liste höchstens so viele Bewerberinnen und Bewerber abgedruckt, wie Sitze zu vergeben sind. Hat eine Partei oder Wählergruppe weniger Bewerberinnen und Bewerber aufgestellt, als Sitze zu vergeben sind, dann werden für diese Liste nur die von der Partei aufgestellten Bewerberinnen und Bewerber abgedruckt.

Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen?

Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen - das nennt man "Panaschieren". Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine oder auch zwei, aber höchstens drei Stimmen geben - das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten nenn man "Kumulieren". Beides können Sie auch gleichzeitig nutzen. Achten Sie unbedingt darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten!

Muss ich überhaupt Stimmen einzeln vergeben?

NEIN. Wenn Sie einer Liste, so wie sie auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, insgesamt und unverändert Ihr Vertrauen schenken wollen, können Sie Ihre Stimmen auch komplett abgeben, indem Sie diese Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfzeile ankreuzen. Das Listenkreuz bewirkt, dass bei der Auszählung die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste in der dort genannten Reihenfolge von oben nach unten jeweils eine Stimme erhalten.

Sind danach noch nicht alle zur Verfügung stehenden Stimmen aufgeteilt, etwa weil auf einer Liste weniger Namen stehen als Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, wird die beschriebene Stimmenverteilung von oben nach unten solange wiederholt, bis alle Ihre Stimmen aufgebraucht sind oder jede Kandidatin und jeder Kandidat der von Ihnen angekreuzten Liste die höchstzulässige Zahl von drei Stimmen erhalten hat.

Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen einzeln vergeben?

JA. Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben. Damit in diesem Fall der Rest Ihrer Stimmen nicht verfällt, können Sie zusätzlich zur Vergabe von Einzelstimmen eine Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen. Mit diesem Listenkreuz bewirken Sie, dass Ihre restlichen Stimmen der angekreuzten Liste zugute kommen: Diese Stimmen werden den Kandidatinnen und Kandidaten der von Ihnen gewählten Liste von oben nach unten in der Weise zugeteilt, dass jeder, der von Ihnen weniger als drei Einzelstimmen bekommen hat, jetzt eine weitere Stimme erhält - bis alle Ihre Stimmen verteilt sind oder alle nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber der angekreuzten Liste drei Stimmen haben.

Kann ich Bewerberinnen und Bewerber streichen?

JA. Falls Sie eine Liste in der Kopfleiste gekennzeichnet haben, können Sie einzelne Namen aus der Liste streichen. Dies führt dazu, dass die gestrichenen Kandidatinnen und Kandidaten keine Stimmen aus Ihrem Kontingent erhalten.

 

Hier gibt es die Möglichkeit, die Informationen auch herunterzuladen.

(Quelle: wahlen.hessen.de)

 

Bürgermeisterwahl

Die Bürgermeisterwahl wird als sogenannte "Direktwahl" stattfinden. Diese findet im Wesentlichen nach denselben Vorschriften wie die parallel stattfindende Kommunalwahl statt. Es handelt sich bei der Bürgermeisterwahl allerdings um eine Mehrheitswahl, bei der jede und jeder Wahlberechtigte nur eine Stimme hat. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Sollte kein Bewerber die erforderliche Mehrheit erreicht haben, ist eine Stichwahl unter den beiden erfolgreichsten Bewerberinnen und Bewerbern erforderlich. Diese findet zwischen dem zweiten und vierten Sonntag nach der Hauptwahl statt.

(Quelle: wahlen.hessen.de)