BRIEFWAHL

Bei der anstehenden Kommunalwahl und ebenso der Bürgermeisterwahl - für beide wurde als Wahltermin der 15.03.2026 festgelegt - gilt wieder die Möglichkeit, von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen, ohne ins Wahllokal gehen zu müssen.

Die sogenannte "Briefwahl" ist grundsätzlich sehr unkompliziert. Vermutlich ab Februar wird allen Wahlberechtigten die sogenannte "Wahlbenachrichtigung" mit der Post zugestellt. Um die für die Briefwahl notwendigen Unterlagen zu erhalten, muss die wahlberechtigte Person einen Antrag auf einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen stellen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich hierzu ein Wahlscheinantrag. Man muss aber nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Der Antrag kann auch formlos schriftlich, z.B. auch als E-Mail oder mündlich bei der Gemeindebehörde gestellt werden. Er muss den Familiennamen und die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen kann bis zum Freitag vor der Wahl bis 13.00 Uhr be­antragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Beantragung auch noch bis zum Wahltag bis 15.00 Uhr möglich, z.B. bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung wobei der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden könnte. Die Wahlunterlagen der Briefwahl müssen spätestens am Wahlsonntag (15.03.2026) um 18.00 Uhr bei der Stadt Groß-Bieberau eingegangen sein.

(Quelle: wahlen.hessen.de)