Vor Wochen wurde ein Gerücht in Groß-Bieberau in Umlauf gebracht, das leider immer noch vielerorts diskutiert wird. Wir denken, es ist an der Zeit, endlich mit dem Mythos "Ablösesumme für einen Bürgermeister" aufzuräumen:
eine "Ablösesumme", wie wir sie z.B. aus dem Fußball kennen, gibt es für Bürgermeister und auch sonstige Beamte nicht!
Zur Klärung:
Jeder Dienstherr eines Beamten bildet Rückstellungen für die Pension zur späteren Altersvorsorge. Diese Rückstellungen werden im Fall eines Wechsels des Beamten von einer Behörde zu einer anderen (oder auch z.B. zu einer Kommune im Falle einer Bürgermeisterwahl) an den neuen Dienstherren zweckgebunden übertragen. Man spricht hier eher von einer “Abfindung”. Der Transfer der Rückstellungen erfolgt von der abgebenden zur aufnehmenden Behörde, in Summe entsteht keiner Behörde ein finanzieller Vorteil oder Verlust – auch nicht der Stadt Groß-Bieberau.
Dies ist das Prinzip des sogenannten Versorgungslastenausgleiches, damit keine Dienststelle schlechter gestellt ist, wenn der Beamte dann letztendlich in Pension geht. Diese Regelung gilt übrigens bereits seit dem 01.01.2011.
Zusammenfassend bedeutet das für Groß-Bieberau also konkret: es gibt keine Ablösesumme.
Der Begriff „Ablösesumme“ ist daher falsch und irreführend, da er eine sofortige Geldzahlung suggeriert, die hier nicht stattfindet. Dies bestätigte uns übrigens auch die Beamtenversorgungskasse.

